15.11.2015 in Landespolitik
Die SPD in Niedersachsen ist 2013 mit dem Anspruch angetreten, unser Land besser auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten. Nach der Landtagswahl und der Übernahme der Regierungsverantwortung ist es die Aufgabe der SPD-Landtagsfraktion, diesen Anspruch gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen und der Landesregierung in die Tat umzusetzen.
Richtschnur für die gemeinsame Arbeit ist dabei unser Koalitionsvertrag »Erneuerung und Zusammenhalt. Nachhaltige Politik für Niedersachsen«. Viel von dem, was wir uns darin vorgenommen haben, wurde von uns bereits angeschoben oder umgesetzt.
Niedersachsen ist ein Land mit einer starken Wirtschaft. Wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass dies so bleibt und unsere Unternehmen »Gute Arbeit« für die Menschen bieten.
Unsere Schwerpunktsetzung auf den Bildungsbereich führt dazu, dass wir in der laufenden Wahlperiode insgesamt eine Milliarde Euro mehr in den Bereich Bildung investieren. Dies ist ein enormer Kraftakt. Wir bauen damit Bildungshürden ab und erhöhen gleichzeitig die Zukunftschancen für alle Kinder in unserem Land.
Mit einer neuen Regionalpolitik stärken wir alle Teile Niedersachsens. Wir haben die Förderinstrumente des Landes so ausgelegt, dass sie individuell vor Ort wirken, und schaffen damit lebenswerte Verhältnisse in allen Regionen.
Unser Land braucht eine solide und nachhaltige Finanzpolitik. Deshalb führen wir die Neuverschuldung des Landes konsequent zurück. Auch dies ist ein Baustein für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes. Mit dieser Broschüre zeigen wir Ihnen, was wir in den unterschiedlichen Politikfeldern bereits erreicht und umgesetzt haben. Dieser Überblick zeigt, wie SPD-Politik wirkt! Gleichzeitig geben wir Ihnen einen kleinen Ausblick auf die nächsten Jahre unseres Regierungshandelns.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen!
Ihre Johanne Modder
Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion
15.11.2015 in Landespolitik
Die rot-grüne Regierungskoalition hat im Landtag mit Mehrheit das Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule beschlossen: „Wenn Inklusion an den Schulen in Niedersachsen gelingen soll, muss das Land die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen“, erklärt dazu der SPD-Schulpolitiker Uwe Santjer. „Es ist bedenklich, dass die CDU/FDP-Opposition sich dem Recht auf schulische Inklusion von Menschen mit Behinderungen entgegen stellt.“
Santjer betont: „Die Opposition hat es wieder versäumt, Verantwortung zu übernehmen. Eine Gesellschaft, in der Ausgrenzung an der Tagesordnung ist, ist nicht die Gesellschaft, für die wir als Sozialdemokraten stehen.“ Eine fehlende Rampe für Rollstuhlfahrer, ein nicht schallgedämmter Raum oder ein fehlender Fahrstuhl dürften nicht der Grund für das Scheitern von gemeinsamem Lernen und Leben sein. „Die frühere CDU/FDP-Parlamentsmehrheit hat die Inklusion und Integration an den Schulen in Niedersachsen 2012 ebenso wie wir als Sozialdemokraten beschlossen. Allerdings haben es Christdemokraten und Liberale versäumt, die unabdingbaren finanziellen Voraussetzungen dafür auch zu schaffen. Sie haben die Kommunen schlicht im Regen stehen lassen. Das ändert sich mit diesem Gesetz jetzt“, sagt Uwe Santjer.
Mit dem neuen Gesetz werden die öffentlichen Schulen des Landes angemessen finanziell ausgestattet, um die Rahmenbedingungen für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen zu schaffen. Im Jahr 2015 gibt das Land 17,5 Millionen und ab 2016 30 Millionen Euro für die Ausstattung der Schulen in öffentlicher Trägerschaft. „CDU und FDP verschließen leider die Augen vor der Realität der Inklusion, die in Niedersachsen erfolgreich ist. Die Opposition versucht bei diesem Thema immer noch Panikmache, um Verunsicherung zu schüren“, erklärt der SPD-Schulpolitiker Uwe Santjer.
25.10.2015 in Fraktion
Die SPD-Fraktion beantragt die nachfolgend aufgeführte Verwendung der "KIP-Mittel":
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lnvestitionsmaßnahme: |
KlP-Förderbereich: |
lnvestitionssumme: |
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Energetische Sanierung Gebäude Schulzentrum |
Bildungsinfrastruktur; Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur |
200.000 EURO |
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Anschaffung eines Blockheiz- kraftwerksfür d. Wandelhalle |
Infrastruktur; Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturmaßnahmen |
100.000 EURO |
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Umrüstung der |
Infrastruktur; Energetische Sanierung |
100.000 EURO |
Weitere notwendige Investitionen
Durch den Erlös eines gemeindeeigenen Grundstücks in Rostrup an das Bau-ABC konnte zuletzt eine außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 350.000 Euro verzeichnet werden. Diese Mittel sollen zum größten Teil in den Erwerb eines für den sozialen Wohnungsbau geeigneten Grundstückes eingesetzt werden. Zusammen mit den durch die Verwendung der KIP-Mittel "frei" gewordenen 200.000 EURO beantragt die SPD-Fraktion hiermit folgende Investitionen in einer Gesamtsumme von 550.000 EURO:
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Nr. |
Investitionsmaßnahme |
Summe |
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1 |
Straßensanierung |
200.000 EURO |
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2 |
Grundstückserwerb für den Sozialen Wohnungsbau |
250.000 EURO |
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3 |
Zuschuss Motormühle Rostrup |
30.000 EURO |
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4 |
Antrag "Übergang Schule I Beruf" |
30.000 EURO |
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5 |
Kofinanzierungsanteil KIP-Mittel |
40.000 EURO |
Im Bereich der Straßensanierung besteht ein erheblicher lnvestitionsstau. Aus diesen Gründen soll eine Erhöhung der bereits eingeplanten Mittel erfolgen.
ln der Gemeinde Bad Zwischenahn fehlt es an kostengünstigem Mietwohnraum. Durch den hohen Anteil an Flüchtlingen wird der Bedarf künftig noch weiter steigen. Deshalb ist es wichtig, den sozialen Wohnungsbau wieder stärker zu forcieren und die bundesseitig angebotenen Förderprogramme zu nutzen. Die Mittel in Höhe von 250.000 Euro sollen für den Erwerb eines geeigneten Grundstücks verwendet werden.
Die Motormühle ist ein markantes und ortsbildprägendes Gebäude in Rostrup, welches zu kulturellen Zwecken genutzt wird.
Mit insgesamt 30.000 EURO für den Antrag "Übergang Schule/Beruf" sollen die Personalkosten finanziert werden.
Für die Inanspruchnahme der KIP-Mittel ist ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von rd. 40.000 Euro notwendig. Diese Mittel sollen finanziert werden, so dass insgesamt keine Neuverschuldung für die von der SPD beantragten Investitionsmaßnahmen erforderlich ist.
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18.10.2015 in Fraktion
„Der Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn beschließt in Solidarität mit vielen anderen niedersächsischen Heilbädern und Kurorten, das Kur- und Heilbad Zwischenahn zur „Frackingfreien Kommune“ zu erklären. Die Gefahren, die vom Fracking ausgehen, sind unvereinbar mit unseren Zielen als Kurort und nachhaltigem Tourismus-Standort.
Die Methode des Fracking wird grundsätzlich abgelehnt.“ „Der Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn beschließt in Solidarität mit vielen anderen niedersächsischen Heilbädern und Kurorten, das Kur- und Heilbad Zwischenahn zur „Frackingfreien Kommune“ zu erklären. Die Gefahren, die vom Fracking ausgehen, sind unvereinbar mit unseren Zielen als Kurort und nachhaltigem Tourismus-Standort. Die Methode des Fracking wird grundsätzlich abgelehnt.“
Der SPD Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden Henning Dierks folgendermaßen begründet:
Der Bundestag wird demnächst erneut über das Gesetzespaket zum Fracking beraten. Die dabei von der Bundesregierung angestrebten Regelungen (z.B. das Verbot der Förderung unkonventionellen Erdgases) sind zu begrüßen, gehen jedoch nicht weit genug. Das Fracking birgt Risiken für Trinkwasser und Natur und ist daher zu Recht hoch umstritten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. vom 17.06.15. Mit diesem Antrag wollen wir uns einem breiten Bündnis niedersächsischer Kommunen anschließen, die sich bereits zur „frackingfreien Kommune“ erklärt haben.
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