Neue Corona Verordnungen: Teil 2 Schulen und Kitas

Veröffentlicht am 18.04.2020 in Kommunalpolitik
Nach der kompletten Schulschließung wird der Unterrichtsbetrieb ab dem 27. April stufenweise, beginnend mit den Abschluss- und Übergangsklassen (Kl. 13 Sek II sowie Kl. 9/10 Sek I), wieder aufgenommen. Die 4. Klassen der Grundschulen folgen am 4. Mai 2020. Alle weiteren Klassen dann in zeitlichen Abständen bis Mitte Juni. Bereits ab der nächsten Woche findet das „Lernen zu Hause“ zu statt. Die Lehrkräfte werden ihre Schüler mit Lehrplänen und Aufgaben versorgen. Über die konkrete Umsetzung und die notwenigen organisatorischen Maßnahmen informieren die Schulen (z.B. über deren Websites, EduPage oder ISERV).

Die Gemeinde als Schulträgerin hat dafür Sorge zu tragen, dass das „Hygienekonzept für die Schulen“ realisiert werden kann (z.B. ausreichend Schutzmasken, Desinfektionsschutzmittel etc.). Das Kultusministerium wird in Abstimmung mit den Kommunen einen Musterhygieneplan erarbeiten. Für die Schülerbeförderung ist der Landkreis Ammerland zuständig.

Im Bereich der Kitas sind viele Details noch unklar. Sicher ist, dass der Betrieb von Kindertagesstätten (Krippe, Kiga und Horte) nach der neuen Verordnung vom 17.04.20 untersagt ist und sie in den nächsten zwei Wochen nicht öffnen werden. Allerdings soll die Notbetreuung deutlich ausgebaut werden. So sollen beispielsweise Alleinerziehende besonders berücksichtigt werden sowie Erziehungsberechtigte, die in einem Berufszweig von öffentlichen Interesse tätig sind (z.B. Energie- und Wasserversorgung, Müllabfuhr, Ernährung usw.).

Ob die Kitas tatsächlich bis zu den Sommerferien (ab 16.07.20) geschlossen bleiben, scheint nach einer Pressemitteilung des Kultusministers vom 17.04.20 nicht mehr ganz so eindeutig. Die Planungen soll danach im Zweiwochen-Rhythmus überprüft werden, so dass ggf. weitere Lockerungen denkbar sind (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/notbetreuung-in-niedersachsen-wird-ausgeweitet-187568.html).

Die Gemeinde Bad Zwischenahn wird nach der derzeit geltenden Beschlusslage auch weiterhin die Krippenbeiträge übernehmen und diese den Trägern über die Betriebskostenzuschüsse erstatten. Sollte die Notbetreuung sehr stark in Anspruch genommen werden, wird vermutlich darüber beraten werden müssen, ob auch für diese Kinder wie bislang die Krippenbeiträge erstattet werden können. Die Verwaltung wird mit den Träger der Kitas kurzfristig erörtern, wie die aktuellen Regelungen zur Ausweitung der Notbetreuung konkret umgesetzt werden können.

Sobald wir neue Informationen haben, werden wir hierzu berichten.
 

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