Neue Regeln und die Folgen für Bad Zwischenahn Teil 3

Veröffentlicht am 19.04.2020 in Allgemein

Tourismus und Veranstaltungen

Aus touristischer Sicht treffen die neuen Corona-Regelungen Bad Zwischenahn sehr hart. Während erfreulicherweise Verkaufsstellen und Geschäfte mit weniger als 800qm Verkaufsfläche sowie eine Reihe weiterer Betriebe (z.B. Kfz- und Fahrradhandel, Buchhandlungen) ab dem 20. April 2020 wieder öffnen dürfen, gilt dies nicht für die in unserem Ort stark vertretene Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés usw.) mit ihren vielen Beschäftigten (Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste sind ausgenommen).
Auch die Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie andere Beherbergungsstätten dürfen keine Gäste zu touristischen Zwecken aufnehmen. Für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben u.a. Ausstellungen, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Sportanlagen usw..
Für Bad Zwischenahn bedeutet dies konkret, dass seit einiger Zeit u.a. die Wandelhalle, das Alte Kurhaus, das Wellenbad, Wellnessdorf am Meer, das Hallenbad, das Freilichtmuseum, die Spielbank und die Touristik-Information nicht mehr geöffnet haben. Auch unser touristischer Leuchtturm „Park der Gärten“ wird für die Öffentlichkeit mindestens bis zum 03.05.2020 nicht zugänglich sein.
Die Verordnung vom 17.04.2020 regelt (wie bisher auch), dass vorerst alle öffentlichen Veranstaltungen verboten sind. Großveranstaltungen (mit 1.000 oder mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden) bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 verboten.
Diese Regelungen haben bereits dazu geführt, dass eine ganze Reihe an Veranstaltungen, Feiern, Tagungen usw. abgesagt wurden. So findet in diesem Jahr erstmalig unsere „Zwischenahner Woche“ nicht statt. Auch Brauchtums- und Traditionsveranstaltungen wie das Maibaumsetzen am 30. April oder die Feiern am 1. Mai fallen aus. Immerhin wird das Osterfeuer nachgeholt. Die Gemeinde wird den Nachholtermin rechtzeitig öffentlich mitteilen.
Obwohl sie eigentlich am heutigen Sonntag öffnen dürften, verzichten die großen Lebensmittelhändler dankenswerterweise aus Gründen des Infektionsschutzes in Bad Zwischenahn darauf und damit auch auf Einnahmen. Es ist davon auszugehen, dass die Geschäfte spätestens am 26. April wieder am Sonntag öffnen werden.

Es ist insgesamt bewundernswert, mit wieviel Kreativität und Hilfsbereitschaft viele Unternehmen sich bemühen, durch diese schwierige Zeit zu kommen. Für uns Bürger besteht die Möglichkeit, unsere Zwischenahner Betriebe in dieser Krise zu unterstützen, indem wir lokal einkaufen und z.B. die Lieferdienste oder Abholmöglichkeiten in Anspruch nehmen (z.B. https://zwischenahn-bringts.de/ ).

Abschließend sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Corona-Regelungen trotz ihrer gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Folgen grundsätzlich richtig sind, da sie dem Infektionsschutz und somit dem Schutz des Lebens und der Gesundheit dienen.

Die neue Verordnung der Nds. Landesregierung vom 17.04.2020 kann über den folgenden link nachgelesen werden (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html).
 
 
 

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