Neue Corona-Verordnungen: Teil 1 Rathaus und Politik

Veröffentlicht am 18.04.2020 in Kommunalpolitik

Die neuen Regelungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus haben natürlich auch für das Leben in der Gemeinde Bad Zwischenahn Veränderungen zur Folge. Nur skizzenhaft und in aller Kürze wollen wir hierzu in drei Teilen „Zwischenahn-spezifische“ Informationen geben.

 

Das Rathaus wird ab der kommenden Woche sukzessive und mit Einschränkungen (z.B. Termine nur nach vorheriger Vereinbarung, Sicherheitsabstände etc.) wieder für Besucher geöffnet werden.

Die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse sollen im Mai unter Einhaltung der Abstandsvorschriften wieder tagen. Der Besuch der öffentlichen Sitzungen ist zulässig, allerdings werden die Sitzplätze ggf. reduziert sein.

Wenngleich die Sonne scheint und die Temperaturen angenehm sind, darf das Freibad aufgrund der Vorschriften der neuen Verordnung vom 17.04.2020 nicht öffnen. Die Badesaison wird also vorerst warten müssen. Es werden jedoch vorsorglich die Voraussetzungen für einen Betrieb des Bades geschaffen.

Der Recyclinghof beim Baubetriebshof (An den Wiesen) steht den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 24.04.20 wieder zur Verfügung. Angenommen werden Altmetall, Altglas, Altpapier und Kartonagen. Auch pflanzliche Abfälle wie Ast- und Strauchwerk, Heckenschnitt und Laub können dort angeliefert werden. Die Zentraldeponie Mansie wird bereits ab dem 20.04. wieder geöffnet haben.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich die Corona-Pandemie negativ auf die gemeindlichen Finanzen auswirken. So ist z.B. damit zu rechnen, dass die Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommenssteuer geringer ausfallen werden. Dies betrifft ebenso die Eintrittsgelder bei den Bädern. Hinzu kommen Sonderausgaben wie die Erstattung der Krippenbeiträge. Folglich werden sich die finanziellen Handlungsspielräume der Gemeinde deutlich einengen und künftig z.B. weniger Investitionen (Straßenbau, Schulen, Kitas etc.) getätigt werden können.

 

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