Die Gemeinde Bad Zwischenahn wird die Elternbeiträge für die Betreuung in Krippen, Kindergärten und Horten (nachschulische Betreuung) übernehmen und den Trägern der Einrichtungen entsprechende Betriebskostenzuschüsse auszahlen.
Diese Regelung gilt grundsätzlich für den Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung der Kitas, also ab dem 16.03.2020. Sie betrifft auch die Kinder, die sich aktuell in einer Notbetreuung befinden, weil deren Eltern in systemrelevanten Infrastrukturen beschäftigt sind.
Bei den Kindergärten werden die Beiträge übernommen, die nach der beitragsfreien „8-stündigen“ Betreuungszeit anfallen.
Die Eltern erhalten die „Erstattung“ direkt über die Träger.