In einem Konzessionsvertrag sichern Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden) Versorgungsunternehmen das Recht zu, exklusiv in einem bestimmten Gebiet die Endverbraucher mit Strom, Gas, Wasser oder Verkehrsleistungen zu versorgen.
Die Konzesssion basiert auf der Grundlage eines befristeten Vertrags und muss dann immer wieder neu verhandelt werden.