Entwurfskonzept - Vorentwurf III 16.01.19 lt. Gemeinde BZW
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet
Ein Bauträger möchte in enger Abstimmung mit der Gemeinde barrierefreien, öffentlich geförderten Wohnraum schaffen. Hiermit sollen Strukturen des betreuten Wohnens in Ofen geschaffen werden.
Die zwischenzeitlich vom Bauträger entwickelten und weitgehend mit den Förderstellen und der Gemeinde abgestimmten Wohnraumkonzepte verlangen etwas anders geartete Bauformen als der rechtskräftige Bebauungsplan erlaubt.
Da sind lediglich zulässige Gebäudeformen und die Gebäudelängen in der abweichenden Bauweise sowie die Beschränkung von Wohneinheiten anzupassen.
Solche barrierefreien Wohnformen werden im Ort nicht nur stark nachgefragt, sondern mit solch einem Konzept kann der ursprünglichen Zielsetzung nach Schaffung eines durchmischten Quartiers Rechnung getragen werden.
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