Der Haushalt der Gemeinde enthält zwei Rechnungssysteme. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Hier wird unter Einbeziehung des unbaren Ressourcenverbrauchs (z. B. Abschreibungen und Rückstellungsbildungen) dargelegt, ob sich das gemeindliche Bilanzvermögen mehrt oder mindert. Das zweite Rechnungssystem ist der Finanzhaushalt. Hier werden alle Ein- und Auszahlungen aufgeführt. Der Finanzhaushalt weist aus, ob sich die Zahlungsmittel der Gemeinde mehren oder mindern und entspricht insofern der cash-flow-Rechnung. Im Gegensatz zum cash-flow wird der Finanzhaushalt nicht aus dem Ergebnishaushalt abgeleitet, sondern ist bei jeder Buchung direkt mit zu buchen. Gemäß § 110 Abs.4 NKomVG soll der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Dies ist er, wenn der Ergebnishaushalt ausgeglichen ist. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde und die Finanzierung der Investitionen sicher zu stellen.
Der Haushalt für 2015 des Ergebnishaushaltes schließt mit einem Überschuss in Höhe von 2.596.300 €. ab. Der Ergebnishaushalt ist also ausgeglichen, die rechtliche Hauptpflicht der Haushaltsplanung ist damit erfüllt!
Die Sicherstellung der Liquidität und der Investitionsfinanzierung der Gemeinde werden im Finanzhaushalt abgebildet. Aus der Investitionstätigkeit der Gemeinde entsteht ein ungedeckter Betrag in Höhe von 729.800 €. Dieser muss durch Kreditaufnahmen und/oder einem vorhandenen Kassenbestand gedeckt werden. Wir haben in diesem Entwurf eine Deckung über Kreditaufnahmen eingeplant.
Die SPD stimmt dem Hauhalt einstimmig zu.