Das europaweite Ausschreibungsverfahren zum BWK Gelände ist ergebnislos geblieben. Die BImA will nun eine neue Vergaberunde in Form eines beschränkten Angebotsverfahrens
starten. Dazu sollte das im Rat am 20.05.2008 beschlossene
Eckwertepapier präzisiert werden.
Strittig bei der Neufassung des Eckwertepapiers war dabei der Bebauungsumfang und die Baugrenzen.
Das SPD Papier sieht vor:
- Die Grundfläche bezogen auf die vorgesehenen Hauptnutzungen hat sich an dem Wert 20.000 m² zu orientieren.
Anmerkungen:
Bei der Reduzierung auf 20.000 m² würde immer noch eine Verdoppelung des jetzigen Bauvolumens ermöglicht (zum Vergleich: bei der BONA-Lösung hätte das Bauvolumen das 1½-fache des Bestandes betragen)
- Die Bebauung soll auf den Bereich westlich des Bachstelzenweges beschränkt sein. Abhängig vom städtebaulichen Konzept sind Ausnahmen möglich.
Anmerkungen:
Diese Formulierung betont als primäre Baufläche den Bereich westlich des Bachstelzenweges, sie hat keinen „Aufforderungscharakter“ zum Beplanen der östlichen Fläche.







