Von 100 Kindern aus Akademiker-Familien besuchen 88 die Oberstufe eines Gymnasiums.
Von 100 Kindern aus Nicht-Akademiker-Familien schaffen das nur 46.
In kaum einem anderen Land ist die Abhängigkeit der Bildungschancen von der sozialen Herkunft so ausgeprägt wie in Deutschland.
Um allen Kindern gleiche Chancen auf Abitur und Studium zu ermöglichen, macht sich die SPD-Bundestagsfraktion für ein Schüler-BAföG stark.
Bildungschancen entscheiden über Lebenschancen. Zahlreiche Studien belegen allerdings: In Deutschland wird Bildung immer noch „sozial vererbt“. Vor allem Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Familien sind in unserem Schulsystem systematisch benachteiligt – und zwar auch dann, wenn sie die gleichen Leistungen und Fähigkeiten aufweisen wie Kinder aus sozial besser gestellten Familien. Besonders ausgeprägt ist dieser Zusammenhang beispielsweise in Bayern und in Niedersachsen. Bundesweit gibt es derzeit kaum gezielte Unterstützung für finanziell schwächere Eltern, deren Kinder aufgrund ihrer Leistung ein Gymnasium besuchen könnten. Der Anteil der Studierenden aus Arbeiterfamilien und aus prekären Familienverhältnissen ist stetig zurückgegangen. Derzeit können bedürftige Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse nur dann BAföG erhalten, wenn sie nicht im eigenen Elternhaus wohnen. Dabei belegen Erhebungen des Deutschen Studentenwerks, dass bereits die Entscheidung, nach der Grundschule ein Gymnasium zu besuchen, in Familien auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Möglichkeiten getroffen wird. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb in einem Antrag, spätestens im nächsten Jahr ein echtes Schüler-BAföG ab der 10. Klasse als Vollzuschuss einzuführen. Das Schüler-BAföG soll abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, aber unabhängig vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler gewährt werden. Wohnen die Jugendlichen nicht bei den Eltern, soll zusätzlich ein Wohnkostenzuschuss gezahlt werden.
übernommen aus: Fraktion Intern Nr. 5/2012 vom 16.08.2012, S. 4
Siehe auch: Spdfraktion S.4.