Kurz vor Ostern ist wieder die Zeit, um Strauchschnitt und andere pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Hierzu muss rechtzeitig eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragt bzw. eingeholt werden (schriftlich oder telefonisch unter 04403/604322).
Kurz vor Ostern ist wieder die Zeit, um Strauchschnitt und andere pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Hierzu muss rechtzeitig eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragt bzw. eingeholt werden (schriftlich oder telefonisch unter 04403/604322).
Es dürfen beim Osterfeuer nur Sträucher, Äste, Zweige und andere pflanzliche Rückstände verbrannt werden.
Sind Osterfeuer wegen schlechter Witterungsverhältnisse Ostersonnabend nicht abgebrannt worden, ist dies noch in der Woche nach Ostern, Dienstag bis Sonnabend jeweils von 8 bis 18 Uhr, möglich. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung nicht notwendig.
Achtung!
Aufgrund des wirklich späten Ostertermins, können sich bereits Jungvögel und andere Kleintiere in den Osterfeuern aufhalten.
Siehe auch ausführlich:Merkblatt der Gemeinde
Lange Straße 13 26160 Bad Zwischenahn Tel.: 0441 36117511
| Besucher: | 260808 |
| Heute: | 244 |
| Online: | 4 |