Konzeptplanung der Palais am Meer GmbH & Co. KG wird nicht zugestimmt!

Veröffentlicht am 29.06.2014 in Fraktion

Der Ausschuss für Planung, Energie und Umwelt hat in seiner Sitzung vom 24.06.2014 der in der Sitzung des PlEnUm am 02.06.2014 vorgestellten Konzeptplanung der Palais am Meer GmbH & Co. KG nicht zugestimmt. Einer Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes auf Basis der im Ausschuss für Planung, Energie und Umwelt vorgestellten Konzeption wird nicht zugestimmt.

Begründung:

Es bestünden danach deutliche Abweichungen von den Inhalten des Eckwertepapiers.

Diese Abweichungen würden weniger die Art der Nutzung, soweit sie inhaltlich bislang erkennbar seien, betreffen. Das vorgesehene Hotel mit seinen dargestellten Schwerpunkten im Tagungs- und Familientourismus, die Ferienhäuser und die Ferienappartements würden von der Nutzungsart her zu den Anforderungen des Eckwertepapiers passen. Ebenso die Planung von einigen Sporteinrichtungen, soweit sie außerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Zwischenahner Meer mit Umgebung“ liegen würden. Allerdings gebe es Platzhalter für medizinische Einrichtungen, die zwar von der Nutzungsart her ebenfalls in das Eckwertepapier passen würden, aber bislang inhaltlich noch gar nicht erkennbar seien. Dieses gelte auch für Konzepte zur Nachnutzung des ehemaligen Offiziersheimes. Für diese Platzhalter seien somit überhaupt keine Vorstellungen zur Nutzung bzw. Architektur vorgetragen worden, so dass eine städtebauliche Abschätzung zurzeit hierfür nicht möglich sei.

Deutliche Bedenken, gebe es aber wegen des erkennbaren Maßes der baulichen Nutzung für das Hotel. Der geplante Gebäudekomplex des Hotels inklusive der darin integrierten Ferienwohnungen habe mit seiner nördlichen Achse eine Länge von ca. 200 m. Hierbei überschreite es den Bachstelzenweg im nördlichen Bereich auf einer Länge von ca. 135 m. Mit der südlichen Achse des Hotels werde der Bachstelzenweg um ca. 90 m überschritten. Damit liege der überwiegende Teil des Baukörpers östlich des Bachstelzenweges. Dieses liege aber im Widerspruch zum Eckwertepapier, welches aussage, dass die Bebauung auf der Westseite des Bachstelzenweges liegen müsse. Abhängig vom Konzept können Ausnahmen zugelassen werden. Hier sei aber festzustellen, dass in Verbindung mit einer Bebauung, die auch östlich des Bachstelzenweges bis zu 4 Geschosse vorsehe, eine Bauweise gewählt worden sei, die zu wenig Rücksicht auf das Landschaftsbild nehme. Auch die Höhe des Gebäudes, die für die Fernwirkung vom See her mitbestimmend sei, überschreite das im Eckwertepapier vorgesehene Maß von 13 m zum Teil deutlich mit bis zu 17,50 m.

Dass es für die Ferienhäuser zwar erste Ideen gebe, konkrete Vorstellungen für die Architektur seien aber auch noch nicht vorgelegt und diskutiert worden. Hier würden neben der Größe und Gestaltung aber auch Fragen der Verfügbarkeit dieser Ferienhäuser für das Ressort eine wichtige Rolle spielen. Dauerwohnen sei bekanntlich nach dem Eckwertepapier ausgeschlossen. Die vorgesehene Errichtung einer Marina innerhalb der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sei ohne eine notwendige Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht möglich und müsste inhaltlich natürlich auch noch näher hinterfragt werden. Auch die Frage des Umfangs von betrieblichen Wohnungen für Angestellte sei zu hinterfragen und lasse Zweifel an der Konzeption aufkommen. 

(sieh dazu auch das Protokoll der Sitzung)

 

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