SPD stellt Eilantrag zur Erneuerung der „Zwillingsbrücken“ im Kurpark

Veröffentlicht am 08.09.2017 in Fraktion

Der Fraktionsvorsitzende Henning Dierks stellt im im Namen der SPD-Fraktion zur Beschlussfassung im Gemeinderat am 12.09.17 folgenden Eilantrag:

Die „Zwillingsbrücken“ im Kurpark werden durch zwei neue, barrierefreie Brücken ersetzt, die gestalterisch den bisherigen Brücken entsprechen (z.B. weiße Farbe, Holzgeländer etc.). Die Gemeinde stellt einen entsprechenden Förderantrag. Die für die Kofinanzierung des Förderantrages benötigten Mittel werden im Haushalt 2018 eingeplant. 

Begründung: Die in die Jahre gekommenen Zwillingsbrücken im Kurpark müssen dringend erneuert werden. Die Gemeindeverwaltung plant, die Brücken durch eine neue Brücke zu ersetzen und für diese Maßnahme einen Förderantrag im Rahmen der ZILE-Richtlinie zu stellen. Der Stichtag für die Antragstellung ist der 15.09.2017.

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass weiterhin zwei weiße Brücken erhalten bleiben. Denn die Zwillingsbrücken prägen durch ihr Erscheinungsbild seit langer Zeit den Bereich beim Fähranleger. Für viele Bürgerinnen und Bürger stellen sie ein kleines Wahrzeichen unserer Gemeinde dar und gehören einfach zu Bad Zwischenahn dazu. Sie fügen sich wunderbar in die Umgebung ein und sind bei Einheimischen wie Gästen ein beliebtes Fotomotiv. Insbesondere Hochzeitspaare nutzen sie als Kulisse für Aufnahmen. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Kommentare vieler Bürger auf einen Post im sozialen Netzwerk Facebook hinweisen. Eine überwältigende Mehrheit hat sich dort eindeutig für den Erhalt der weißen Zwillingsbrücken ausgesprochen. Wenngleich es sich nicht um eine repräsentative Befragung handelt, so sind wir uns dennoch sicher, dass große Teile der Bevölkerung eine ähnliche Meinung vertreten. Aufgrund der überaus positiven Entwicklung der Gemeindefinanzen sowie der Aussicht auf eine Förderung, halten wir eventuell entstehenden Mehrkosten im geringen Umfang durch eine „Zwei-Brücken-Lösung“ für vertretbar.

Die Eilbedürftigkeit/Dringlichkeit ergibt sich durch den kurz bevorstehenden Antragsstichtag 15.09.2017. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen unseres Erachtens die politischen Gremien abschließend entschieden haben, ob nur für eine oder aber für weiterhin zwei Brücken ein Förderantrag gestellt werden soll. Würde jetzt beispielsweise nur für eine Brücke ein Antrag gestellt werden und sich die Gremien im Rahmen der demnächst anstehenden Haushaltsberatungen für zwei Brücken entscheiden, so wären die Mehrkosten nicht mehr förderfähig und der Gemeinde würde ein finanzieller Nachteil entstehen (eine Förderung vorausgesetzt). Aus diesen Gründen ist es notwendig, in der Ratssitzung am 12.09.17 und somit vor dem 15.09.2017 zu entscheiden.

siehe dazu auch: NWZ vom 8.09.17 "Diskussion um Zwillingsbrücken"

 

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